Allgemeine Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen Kaymogyn GmbH

Angebote sind freibleibend. Mit der Auftragserteilung erkennt der Käufer die Lieferbedingungen der Verkäuferin an. Lieferungen erfolgen ab Werk oder Auslieferungslager. Sie erfolgen frachtfrei an den vom Käufer genannten Bestimmungsort. Für Warensendungen unter 250,-€ netto erheben wir einen Frachtkostenzuschlag von 25,-€. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Empfängers.
Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die am Versandtag gültigen Listenpreise. Sonderkonditionen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Lieferfirma schriftlich bestätigt worden sind. Rechnungen sind netto innerhalb von 10 Tagen zahlbar.
Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen in Zahlung genommen. Wechsel und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Lieferfirma ist berechtigt, bei Zahlungsverzug ab Fälligkeit bankübliche Verzugszinsen in Rechnung zu stellen.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleibt bis zur vollen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen Eigentum der Lieferfirma. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern oder zu verbrauchen. Dies gilt nicht außerhalb Deutschlands. Die aus einer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gelten an die Lieferfirma abgetreten, solange die Ware nicht bezahlt ist. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die zedierten Forderungen sind unverzüglich der Lieferfirma mitzuteilen. Güterunstimmigkeiten auf diesem Formular sofort vermerken! Alle Schäden, auch wenn sie nicht äußerlich erkennbar sind, müssen binnen 6 Tagen dem Spediteur schriftlich gemeldet sein. (§60ADSp).
Können infolge höherer Gewalt vereinbarte Liefertermine nicht eingehalten werden, so können gegen die Lieferfirma keine Schadensersatzansprüche hergeleitet werden. Als höhere Gewalt gelten alle Ereignisse, die vom Lieferwerk nicht zu vertreten sind.
Das Amtsgericht Freiburg gilt für beide Teile als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Für den Käufer und den Lieferanten ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort am Sitz des Verkäufers.
Der Vertrag untersteht dem deutschen Recht.
FAQ`s